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Wir legen Wert auf respektvolle Umgangsformen und achten die Gefühle anderer. Die persönlichen Grenzen aller Beteiligten werden erfragt und respektiert. Nein heißt nein und nur ein Ja drückt Einverständnis aus. Dieses Einverständnis kann jederzeit zurückgenommen werden. Grenzüberschreitungen werden wahrgenommen und angesprochen. Wir unterscheiden zwischen guten und schlechten Geheimnissen und holen uns Hilfe, wenn wir sie brauchen.
Gruppenprozesse werden achtsam begleitet, Konflikte offen angesprochen und lösungsorientiert bearbeitet. Bei Bedarf kann die externe Hilfe einer Vertrauensperson in Anspruch genommen werden.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird vertrauensvoll die präventionsbeauftragte Person hinzugezogen (siehe unten).
Vor Beginn des Camps werden bestimmte Maßnahmen ergriffen: Alle Teammitglieder müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist.
Alle Mitwirkenden unterzeichnen die Selbstverpflichtungserklärung [klick] und nehmen an einem Präventionsworkshop (oder vorher an einer vergleichbaren Schulung) teil.
Während des Camps können Gruppen individuelle Regeln aufstellen, die für alle Beteiligten nachvollziehbar sind.
Bei Regelverstößen werden im Rahmen der pädagogischen Arbeit notwendige Maßnahmen ergriffen. Diese sollen für alle nachvollziehbar und dem Regelbruch entsprechend sein. Auch diese Maßnahmen sind geprägt von gegenseitigem Respekt und werden je nach Ausmaß in Rücksprache mit dem Gruppenleitungssupport eingeleitet.
Die allgemeinen Regeln werden den Teilnehmer*innen bei der Platzrallye erklärt und veranschaulicht. Vor besonderen Situationen werden gezielt Regeln aufgefrischt (Baden, Schnitzen, Verhalten im Straßenverkehr u.ä.).
Das 6-Augen-Prinzip (sofern möglich und nötig mindestens 3 Personen zu jeder Zeit, keine Eins-zu-eins-Betreuung) wird angewendet, um potenziellen Machtgefällen entgegenzuwirken. Sollte dies nicht möglich aber nötig sein, muss im Team größtmögliche Transparenz darüber hergestellt werden. Diese Regel gilt insbesondere auch für Workshops auf dem MitMachMarkt.
Gemischte Kinder- und Jugendgruppen erfordern eine geschlechtergerechte Besetzung von Teams. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass gleichgeschlechtliche Gruppen auch von gleichgeschlechtlichen Teams betreut werden sollten.
Beim Baden (und dem damit verbunden Umziehen,...) wird die Intimsphäre aller Teilnehmer*innen respektiert. Gemischte Gruppen werden auch hier von gemischten Teams begleitet.
Auch bei der Körperpflege achten wir auf die Intimsphäre der Teilnehmer*innen und begleiten sie nur bis zu den Sanitäranlagen, nicht hinein. Insbesondere der Duschraum der Bifzis (Jüngeren) ist von keiner jugendlichen/erwachsenen Person zu betreten, während Teilnehmer*innen duschen. Eine Ausnahme bilden Gefahrensituationen.
Die Nutzung der Sanitärräume erfolgt entsprechend der Geschlechtsidentität. Individuelle Lösungen werden für Personen gefunden, die nicht in das binäre System, welches das Haus vorgibt, passen.
Wir nehmen feinfühlig wahr, ob Teilnehmer*innen besondere Bedürfnisse bezüglich der Körperpflege haben und finden praktikable Lösungen, damit Schamgrenzen respektiert werden (Einzelduschen und -WCs in Apartments etc.).
Hygieneartikel für menstruierende Personen stehen auf allen WCs zur Verfügung.
Für verschiedene Altersgruppen gibt es festgelegte Duschzeiten- und -orte. Team und Teilnehmer*innen duschen getrennt voneinander.
Teilnehmer*innen duschen im Obergeschoss des Pfarrhauses (Haus mit der Küche) - für Bafzis gibt es gesonderte Duschzeiten, um den besonderen Bedürfnissen dieser Altersgruppe gerecht zu werden: 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 21:30 Uhr bis 22:30 Uhr.
Das Team nutzt die Duschräume im Obergeschoss des Neubaus (Haus oben auf dem Platz), die Duschen im Pfarrhaus nach 22:30 Uhr oder die abschließbaren Duschen der Leitungszimmer.
Flinta*-Personen können den separaten Sanitärraum des barrierefreien Bads im Untergeschoss des Neubaus nutzen.
Die Zeltplatz-WCs im Untergeschoss des Pfarrhauses können von allen Personen genutzt werden. Die Stehklos werden aufgrund fehlender Schamwände nicht genutzt.
Der Andachtsraum im Neubau wird für Teilnehmer*innen mit besonderem Ruhebedarf als "Raum der Stille" freigehalten, um dem Trubel auf dem Platz für einen Moment zu entkommen. Ein Krankenzimmer als Erholungsraum für erkrankte Personen steht im Leitungshaus bereit.
Die Zelte der Teilnehmer*innen und der Teamer*innen sind persönliche Schutzräume und Rückzugsorte, deren Unversehrtheit gewahrt werden muss. Fremde Zelte werden nur nach Einladung betreten. Bifzis (Jüngere) schlafen möglichst nicht alleine im Zelt. Für Bifzis (Jüngere) oder Bafzis (Ältere) sind geschlechtergemischte Zelte nach mündlicher oder schriftlicher Zustimmung der Sorgeberechtigten möglich, bei den Bafzis (Älteren) eher die Ausnahme. Minderjährige teilen sich keine Zelte oder Zimmer mit Volljährigen.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind verboten. Auch sexuelle Handlungen (Gleichaltriger) vor Minderjährigen sind grundsätzlich untersagt.
Körperkontakt wird situationsabhängig und angemessen gestaltet, wobei besonders in sensiblen Situationen (Heimweh, etc.) auf Nähe und Distanz geachtet wird (Verletzlichkeit der Schutzbefohlenen).
Alkohol, sowie alle weiteren legalen und illegalen Drogen sind für alle Teamer*innen und Teilnehmer*innen verboten.
Die Teilnehmer*innen können Foto- und Videoaufnahmen auch entgegen der Erlaubnis ihrer Sorgeberechtigten widersprechen.
Foto- und Videoaufnahmen sind sorgfältig auszuwählen. Wir verzichten auf Einzelaufnahmen und Namensnennung, um die Teilnehmer*innen zu schützen, dennoch können Kinder zu erkennen sein. Teilnehmer*innen, die der Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen widersprochen haben, sind auf allen betreffenden Aufnahmen unkenntlich zu machen. Vorzugsweise sind diese Aufnahmen komplett zu löschen.
Foto- und Videoaufnahmen durch Teamer*innen, die Teilnehmer*innen abbilden, sodass sie erkenntlich sind, werden am Ende des Tages der CampRedaktion übersendet oder in die dafür eingerichtete Cloud geladen und dann rückstandslos von allen privaten Mobilgeräten und Clouds, sowie der Papierkorb-Anwendung des Smartphones gelöscht. So wird sichergestellt, dass nur ausgewählte und den Richtlinien entsprechende Fotos veröffentlicht bzw. genutzt werden. Auf privaten Kanälen in sozialen Medien (WhatsApp, Signal, Facebook, Insta, TikTok, Snapchat, BeReal und ähnliche) der mitwirkenden Teammitglieder werden keine Aufnahmen von Teilnehmer*innen geteilt, auf denen diese zu erkennen sind, Aufnahmen die Teamer*innen zeigen diese nur nach ausdrücklicher Zustimmung dieser.
Foto- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer*innen mit privaten Mobilgeräten sind nicht gestattet.
Für die Teilnehmer*innen sind die jeweiligen Gruppenleitungen die größten Bezugspersonen in der Woche und damit auch Vertrauenspersonen. Im Team gibt es neben den Ansprechpersonen für Prävention zwei weitere Vertrauenspersonen (Gruppenleitung und Teamer*in), die am Aufbautag durch das Team gewählt werden.
Vertrauenspersonen sind ansprechbar bei Grenzverletzungen, Konflikten oder Beschwerden. Sie hören zu, sortieren und tragen die Anliegen an die TeamRunde bzw. die Leitung heran.
Für alle sichtbar und insbesondere für die Teilnehmer*innen wahrnehmbar gibt es an mehreren Stellen und explizit auch in den Sanitärräumen einen Aushang mit dem Aufruf, sich bei Bedarf an die Ansprechpersonen für Prävention zu wenden ("Wenn du etwas loswerden möchtest, kannst du dich an uns wenden.").
Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung, Grenzverletzungen oder Formen von Gewalt werden ernst genommen und nach einem klaren, festgelegten Verfahren bearbeitet. Ziel ist es, die betroffene Person zu schützen und gleichzeitig ein besonnenes und fachlich angemessenes Vorgehen sicherzustellen.
Bei einem Verdachtsfall gilt folgende Interventionskette:
Wahrnehmen und ernst nehmen
Beobachtungen, Äußerungen oder Hinweise werden aufmerksam wahrgenommen und ernst genommen. Auch ein ungutes Gefühl oder eine auffällige Veränderung im Verhalten einer Person kann Anlass sein, sich Unterstützung zu holen.
Ruhe bewahren und Sicherheit gewährleisten
Die Situation wird nicht vorschnell bewertet oder dramatisiert. Gleichzeitig wird darauf geachtet, dass die betroffene Person geschützt ist und sich sicher fühlt.
Nicht selbst ermitteln
Die betroffene Person wird ernst genommen und kann erzählen, was sie erzählen möchte. Es werden jedoch keine suggestiven oder weiterführenden Fragen gestellt und keine eigenen Ermittlungen durchgeführt. Insbesondere wird die möglicherweise beschuldigte Person nicht eigenständig mit dem Verdacht konfrontiert.
Beobachtungen sachlich dokumentieren
Relevante Beobachtungen und Äußerungen werden zeitnah, sachlich und möglichst wortgetreu dokumentiert. Dabei wird zwischen eigenen Beobachtungen und Informationen unterschieden, die von anderen Personen mitgeteilt wurden.
Präventionsbeauftragte Person einschalten
Die zuständige Präventionsbeauftragte Person wird unverzüglich hinzugezogen. Sie unterstützt bei der fachlichen Einschätzung und koordiniert die weiteren Schritte.
Weitere Schritte nach dem festgelegten Verfahren
Das weitere Vorgehen richtet sich nach der Checkliste KWG von der Fachstelle Kinderschutz. Je nach Situation können weitere (externe) Fachstellen einbezogen werden.
Schutz und Begleitung sicherstellen
Die betroffene Person wird geschützt und angemessen begleitet. Alle weiteren Maßnahmen orientieren sich am Wohl und an der Sicherheit dieser Person.
Grundsätzlich gilt: Bei einem Verdachtsfall müssen Mitarbeitende die Situation nicht selbst aufklären. Es reicht und ist ausdrücklich erwünscht, einen Verdacht oder ein ungutes Gefühl an die zuständige Präventionsbeauftragte Person weiterzugeben. Die fachliche Einschätzung und die Entscheidung über weitere Schritte erfolgen anschließend nach dem festgelegten Verfahren.
Grundlagen - Gewaltfreie Kommunikation (vier Teile einer Aussage):
Beobachtung: Was ist konkret passiert?
Gefühl: Was hat das bei mir ausgelöst?
Bedürfnis: Was war mir in der Situation wichtig?
Bitte: Was wünsche ich mir konkret?
Mini-Formel: Ich habe beobachtet … Das hat bei mir … ausgelöst, weil mir … wichtig ist. Ich wünsche mir für nächstes Mal …
für (Feedback-) Gespräche:
Konkret: Eine bestimmte Situation benennen, nicht allgemein werden.
Beobachtbar: Sagen, was du gesehen oder gehört hast — nicht, was du hineininterpretierst.
Ich-bezogen: Aus der eigenen Perspektive sprechen: „Auf mich wirkte …“ statt „Du bist …“
Veränderbar: Nur Verhalten ansprechen, das die Person beeinflussen kann.
Zukunftsorientiert: Nicht nur kritisieren, sondern eine Idee oder Bitte für nächstes Mal formulieren.
Jedes Team trifft sich in kleiner Runde zu einer geeigneten Tageszeit für ein kurzes Speedback. Konflikte werden möglichst zeitnah thematisiert, um sie gemeinsam, lösungsorientiert bearbeiten zu können. Gelingt dies nicht, kann externe Hilfe in Anspruch genommen werden (durch eine Vertrauensperson oder ggf. eine Leitungsperson).
Impulsfragen für das Speedback können sein:
1. Check-in
Wie fühlst du dich gerade?
Was stand heute im Protokoll der Teamrunde?
2. Highlight
Was war heute dein Tageshighlight?
3. Lowlight
Was war heute dein Tageslowlight?
4. Blick auf Morgen
Was wünschst du dir, damit morgen noch besser wird?
5. Absprachen
Was möchtest du noch klären?
Wer macht was?
Weitreichende Konflikte im Team werden frühzeitig wahrgenommen, offen angesprochen und lösungsorientiert bearbeitet. Konflikte werden vertraulich behandelt. Dabei wird darauf geachtet, dass persönliche Konflikte nicht auf die Kinder und Jugendlichen übertragen werden und die pädagogische Arbeit sowie deren Schutz und Wohl jederzeit gewährleistet bleiben.
Bei einem sich abzeichnenden oder bereits bestehenden weitreichenden Teamkonflikt gilt folgende Interventionskette:
Wahrnehmen und Einordnen
Der Konflikt wird von den Beteiligten oder der Leitung benannt und hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Zusammenarbeit eingeschätzt.
Direktes Ansprechen
Sofern dies möglich und für alle Beteiligten zumutbar ist, wird der Konflikt zeitnah zwischen den betroffenen Personen angesprochen. Ziel ist es, unterschiedliche Wahrnehmungen zu klären und gemeinsame Lösungen zu entwickeln.
Leitung einbeziehen
Kann der Konflikt nicht eigenständig gelöst werden, eskaliert er oder beeinträchtigt er die pädagogische Arbeit, wird die zuständige Leitung hinzugezogen. Diese übernimmt die Verantwortung für das weitere Vorgehen.
Moderation und externe Unterstützung
Bei festgefahrenen Konflikten kann eine neutrale interne oder externe Person zur Moderation hinzugezogen werden. Ziel ist es, Vereinbarungen für eine tragfähige weitere Zusammenarbeit zu entwickeln.
Vereinbarungen und Nachverfolgung
Die vereinbarten Maßnahmen werden festgehalten und zu einem festgelegten Zeitpunkt gemeinsam überprüft. Bei Bedarf werden Zuständigkeiten oder Arbeitsabläufe vorübergehend angepasst.
Weitere Maßnahmen
Wenn der Konflikt trotz Intervention fortbesteht oder eine konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist, entscheidet die Leitung über weitere organisatorische oder personelle Maßnahmen.
Grundsätzlich gilt: Konflikte sollen nicht hinter dem Rücken der Beteiligten ausgetragen werden. Gleichzeitig besteht keine Verpflichtung zu einem direkten Konfliktgespräch, wenn dadurch eine Person unter Druck geraten könnte oder ein Machtgefälle besteht. In solchen Fällen wird unmittelbar eine geeignete dritte Person hinzugezogen.
Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter*innen haben das Recht, sich über Situationen, Verhaltensweisen oder Entscheidungen zu beschweren, die sie als unangemessen, belastend, unfair oder grenzüberschreitend erleben. Beschwerden werden ernst genommen und als wichtiger Bestandteil des Schutzes, der pädagogischen Arbeit und einer verantwortungsvollen Teamkultur verstanden.
Die Möglichkeit, sich zu beschweren, soll für alle Beteiligten niedrigschwellig, verständlich und ohne Angst vor negativen Konsequenzen zugänglich sein. Eine Beschwerde kann sich auch gegen eine Betreuungsperson, eine andere Person im Team, die Camp-Leitung oder gegen Strukturen und Regeln des Camps richten.
Möglichkeiten zur Beschwerde:
Kinder und Jugendliche können sich an eine selbstgewählte Vertrauensperson, zum Beispiel ihre Gruppenleitung, wenden.
Eine Beschwerde kann beispielsweise:
persönlich im Gespräch,
schriftlich,
anonym über den CampBriefkasten
oder über eine Vertrauensperson
eingebracht werden.
Mitarbeiter*innen können sich bei Beschwerden oder Beobachtungen zunächst an die zuständige Leitung (s. Organigramm im Handbuch) oder eine benannte Vertrauensperson wenden. Wenn die Beschwerde die Leitung selbst betrifft oder ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis besteht, muss eine alternative, unabhängige Ansprechperson zur Verfügung stehen. Bei Bedarf kann auch eine externe Vertrauensperson hinzugezogen werden. Als anonyme Möglichkeit kann auch das Team den CampBriefkasten nutzen. Hierfür liegt im Foyer des Pfarrhauses rotes Papier aus, sodass die Beschwerden und Hinweise von anderen Briefen einfach unterscheidbar sind.
Bei einer Beschwerde gilt: Zuhören → ernst nehmen → Sicherheit gewährleisten → Anliegen dokumentieren → weiteres Vorgehen klären → Rückmeldung geben
Die Person, die sich beschwert, wird respektvoll und wertschätzend angehört. Sie wird nicht unter Druck gesetzt, ihre Beschwerde zurückzunehmen oder mehr zu erzählen, als sie möchte.
Beschwerden werden vertraulich behandelt. Dabei wird transparent erklärt, welche Informationen gegebenenfalls an andere Personen weitergegeben werden müssen, insbesondere wenn Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung bestehen.
Beschwerden werden zeitnah geprüft und bearbeitet. Dabei wird zwischen einer pädagogischen Beschwerde, einem persönlichen Konflikt, einer Teamauseinandersetzung, einer Grenzverletzung und einem möglichen Verdachtsfall unterschieden. Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung oder Grenzverletzungen werden schnellstmöglich unabhängig von einer parallel bestehenden Konfliktsituation nach dem dafür vorgesehenen Interventionsverfahren behandelt.
Schutz vor Benachteiligung: Niemand darf aufgrund einer Beschwerde benachteiligt, unter Druck gesetzt, eingeschüchtert oder ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich eine Beschwerde gegen eine Person in einer verantwortlichen oder übergeordneten Position richtet.
Besteht ein persönlicher, hierarchischer oder sonstiger Interessenkonflikt zwischen der beschwerdeführenden Person und der zuständigen Ansprechperson, wird eine andere geeignete Vertrauensperson hinzugezogen.
Beschwerden von Mitarbeiter*innen:
Mitarbeiter*innen werden bereits am Aufbautag ausdrücklich dazu ermutigt, Beobachtungen und Bedenken frühzeitig anzusprechen. Dies gilt insbesondere bei:
beobachteten Grenzverletzungen gegenüber Kindern, Jugendlichen oder Mitarbeiter*innen,
Unsicherheiten im Umgang mit einer konkreten Situation,
unangemessenem Verhalten von Teammitgliedern,
Konflikten im Team,
Problemen mit Zuständigkeiten oder Entscheidungsstrukturen,
Situationen, in denen sie sich selbst unter Druck gesetzt oder nicht sicher fühlen,
sowie bei Zweifeln, ob das Schutzkonzept eingehalten wird.
Mitarbeiter*innen müssen nicht selbst abschließend beurteilen, ob eine Situation eine Kindeswohlgefährdung darstellt. Bei Unsicherheit ist es ausdrücklich erwünscht, sich frühzeitig Unterstützung bei der zuständigen Präventions- bzw. Kinderschutzbeauftragten Person zu holen.
Beschwerden als Lernmöglichkeit: Beschwerden werden nicht grundsätzlich als Kritik an einzelnen Personen verstanden, sondern auch als Möglichkeit, Strukturen und Abläufe des Camps zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Wiederkehrende oder strukturelle Beschwerden werden – unter Wahrung der Vertraulichkeit – ausgewertet und können zu einer Anpassung von Regeln, Abläufen, Zuständigkeiten oder der Zusammenarbeit im Team führen.
Ziel des Beschwerdemanagements ist eine Kultur, in der Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende ihre Wahrnehmungen äußern können, ernst genommen werden und sich trauen, auch schwierige Situationen anzusprechen.
Stand: August 2026
Kinder und Jugendliche schützen
Ich will die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Schaden, Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen.
Mit Nähe und Distanz umgehen
Ich weiß um die sexuelle Dimension von Beziehungen, nehme sie bewusst wahr und gehe verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz um. Ich achte die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen und verteidige sie.
Die Rolle als Verantwortliche*r nicht ausnutzen
Ich gehe als Mitarbeiter*in keine sexuellen Kontakte zu mir anvertrauten Menschen ein.
Intimsphäre respektieren
Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham von Gruppenmitgliedern, Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen.
Stellung beziehen
Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten sowie gegen sexualisierte Sprache und verbale Gewalt aktiv Stellung.
Grenzen wahrnehmen und akzeptieren
Ich nehme die Überschreitung der persönlichen Grenzen von Kindern und Jugendlichen wahr, schreite ein und vertusche Grenzverletzungen nicht.
Abwertendes Verhalten abwehren
Ich verzichte auf abwertendes Verhalten gegenüber Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen und achte auch darauf, dass andere respektvoll miteinander umgehen.
Transparenz herstellen
Ich vermeide Situationen, in denen ich mit Teilnehmer*innen unkontrolliert alleine bin, und mache mein Verhalten gegenüber dem Team transparent.
Hilfe holen
Ich weiß, an welche beruflichen Mitarbeiter*innen ich mich wenden kann.
Evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lebt durch Beziehungen von Menschen untereinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der die Lebensfreude bestimmend ist. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.
Die Landeskonferenz für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs hat deshalb folgende Verhaltensregeln beschlossen. Sie gelten für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf allen Ebenen der Landeskirche.
Unsere Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und innerhalb der Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen.
In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeiter*innen haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung, mit der wir jederzeit verantwortlich umgehen.
Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von uns respektiert. Das bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze von Kindern und Jugendlichen.
Wir wollen Heranwachsende in ihrer Entwicklung unterstützen. Wir wollen ihnen in unseren Angeboten Möglichkeiten bieten, Selbstbewusstsein, die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und eine eigene Identität zu entwickeln.
Wir beziehen aktiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhalten. Das gilt sowohl für körperliche Gewalt (z.B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch) als auch für verbale Gewalt (z.B. abfällige Bemerkungen, Erpressung) und für seelische Gewalt (z.B. Mobbing, Ausgrenzung).
Wir wollen jegliche Art von Gewalt bewusst wahrnehmen. Wir tolerieren sie nicht, sondern benennen sie und handeln zum Besten der Kinder und Jugendlichen.
Wenn ein Kind oder Jugendliche*r Hilfe benötigt, suchen wir als ehrenamtliche Mitarbeiter*innen das Gespräch mit einer*einem beruflichen Mitarbeiter*in unseres Trägers. Die Vorgehensweisen und die potenziellen Ansprechpartner*innen sind im Kirchenkreis Mecklenburg geklärt und kommuniziert (die Vorgehensweise findet sich unter „Handlungsplan bei Verdacht auf sexualisiere Gewalt“ (http://www.kirche-mv.de/praevention [klick]).
Die Verhaltensregeln gelten auch zwischen allen beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg.
Wenn du von einer Grenzverletzung oder sexualisierter Gewalt im kirchlichen Raum betroffen bist, kannst du hier Hilfe finden. Dasselbe gilt, wenn du als Angehörige*r, Nahestehende*r oder als Zeug*in von einem Übergriff in unserer Kirche erfahren hast und Rat suchst.
Die UNA ist eine unabhängige, fachlich auf sexualisierte Gewalt spezialisierte Beratungsstelle. Du erreichst die Mitarbeiter*innen unter:
Telefon: 0800-0220099 (kostenfrei), Montags von 9:00 Uhr - 11:00 Uhr und Mittwochs von 15:00 Uhr -17:00 Uhr
In unserem Kirchenkreis wirst du beraten und unterstützt von dem Beauftragten für Meldung und Prävention:
Martin Fritz aus der Fachstelle Prävention in Wismar
Mobil: 0174-3267628 | Mail: martin.fritz@elkm.de [klick]
www.kirche-mv.de/praevention
Ebenfalls unterstützt dich gern Anais Abraham in einem Erstgespräch.
Mobil: 0176-21385316 | Mail: ichtrauemich@abrahamcoaching.de [klick]
www.abraham-coaching.de [klick]
Phillip Dingler (Präventionsbeauftragter)
Mobil: 01627219476 | Mail: phillip.dingler(at)elkm.de [klick]
Laura Ahrens (ehrenamtliche Ansprechperson)
Mail: lahrens(at)posteo.de [klick]
Die Ansprechpersonen arbeiten queer-sensibel, auch wenn ein binäres System in der Auswahl erkennbar ist.
STARK MACHEN e.V. - Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt (Rostock)
Telefon: 0381-44 03 290 | Mail: fachberatungsstelle@stark-machen.de
www.stark-machen.de/fachberatungsstelle [klick]
AWO - Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt (für Schwerin, Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg)
Platz der Jugend 8, 19053 Schwerin
Telefon: 0385 - 521 905 44 | Mail: bgsg@awo-schwerin.de