Wir legen Wert auf respektvolle Umgangsformen und achten die Gefühle anderer. Die persönlichen Grenzen aller Beteiligten werden erfragt und respektiert. Nein heißt nein. Grenzüberschreitungen werden wahrgenommen und angesprochen. Wir unterscheiden zwischen guten und schlechten Geheimnissen und holen uns Hilfe, wenn wir sie brauchen.
Gruppenprozesse werden achtsam begleitet, Konflikte offen angesprochen und bei Bedarf externe Hilfe in Anspruch genommen.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird vertrauensvoll die präventionsbeauftragte Person hinzugezogen (siehe unten).
Vor Beginn des Camps werden bestimmte Maßnahmen ergriffen: Alle Teammitglieder müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist (Ausstellungsdatum: 2021).
Alle Mitwirkenden unterzeichnen die Selbstverpflichtungserklärung [klick] und nehmen an einem Präventionsworkshop (oder vorher an einer vergleichbaren Schulung) teil.
Während des Camps können Gruppen individuelle Regeln aufstellen, die für alle Beteiligten nachvollziehbar sind. Sanktionen (besser: Kosequenzen) erfolgen - begleitet von gegenseitigem Respekt - nur für alle nachvollziehbar, dem Regelbruch angemessen und werden gegebenenfalls mit dem Leitungsteam besprochen.
Das 6-Augen-Prinzip (sofern möglich und nötig mindestens 3 Personen zu jeder Zeit, keine Eins-zu-eins-Betreuung) wird angewendet, um potenziellen Machtgefällen entgegenzuwirken. Sollte dies nicht möglich aber nötig sein, muss im Team größtmögliche Transparenz darüber hergestellt werden. Diese Regel gilt insbesondere auch für Workshops auf dem MitMachMarkt.
Gemischte Kinder- und Jugendgruppen erfordern eine geschlechtergerechte Besetzung von Teams. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass gleichgeschlechtliche Gruppen auch von gleichgeschlechtlichen Teams betreut werden sollten.
Beim Baden (und dem damit verbunden Umziehen,...) wird die Intimsphäre aller Teilnehmer*innen respektiert. Gemischte Gruppen werden auch hier von gemischten Teams begleitet.
Auch bei der Körperpflege achten wir auf die Intimsphäre der Teilnehmer*innen und begleiten sie nur bis zu den Sanitäranlagen, nicht hinein. Insbesondere der Duschraum der Bifzis (Jüngeren) ist von keiner jugendlichen/erwachsenen Person zu betreten, während Teilnehmer*innen duschen. Eine Ausnahme bilden Gefahrensituationen.
Die Nutzung der Sanitärräume erfolgt entsprechend der Geschlechtsidentität. Individuelle Lösungen werden für Personen gefunden, die nicht in das binäre System, welches das Haus vorgibt, passen.
Wir nehmen feinfühlig wahr, ob Teilnehmer*innen besondere Bedürfnisse bezüglich der Körperpflege haben und finden praktikable Lösungen, damit Schamgrenzen respektiert werden (Einzelduschen und -WCs in Apartments etc.).
Hygieneartikel für menstruierende Personen stehen auf allen WCs zur Verfügung.
Für verschiedene Altersgruppen gibt es festgelegte Duschzeiten- und -orte:
Bifzis (Jüngere) duschen im Obergeschoss des Neubaus (oben auf dem Platz), jedoch nicht zwischen 16:30 und 18:30 Uhr (Reinigung). Gruppenleiter*innen bleiben in der Nähe der Waschräumen und sind ansprechbar.
Bafzis (Ältere) duschen im Obergeschoss des Pfarrhauses (Haus mit der Küche) zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr, sowie zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr.
Teamer*innen nutzen ebendiese Duschräume von 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr, zwischen 13:00 Uhr und 18:30 Uhr und ab 22:00 Uhr.
Die Zeltplatz-WCs im Untergeschoss des Pfarrhauses können von allen Personen genutzt werden. Die Stehklos werden aufgrund fehlender Schamwände nicht genutzt.
Die wenigen Duschen im Untergeschoss des Neubaus sind für das OrgaTeam vorgesehen. Leitungspersonen duschen in gesonderten Sanitärräumen der Leitungszimmer (Leitungshaus und Schwalbennest). Die WCs im Untergeschoss des Neubaus können von allen Leitungspersonen und dem OrgaTeam genutzt werden.
Flinta*-Personen können den separaten Sanitärraum des barrierefreien Bads im Untergeschoss des Neubaus nutzen.
Die Zelte der Teilnehmer*innen und der Teamer*innen sind persönliche Schutzräume und Rückzugsorte, deren Unversehrtheit gewahrt werden muss. Fremde Zelte werden nur nach Einladung betreten. Bifzis (Jüngere) schlafen möglichst nicht alleine im Zelt. Für Bifzis (Jüngere) oder Bafzis (Ältere) sind geschlechtergemischte Zelte nach mündlicher oder schriftlicher Zustimmung der Sorgeberechtigten möglich, bei den Bafzis (Älteren) eher die Ausnahme. Minderjährige teilen sich keine Zelte mit Volljährigen.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind verboten. Auch sexuelle Handlungen (Gleichaltriger) vor Minderjährigen sind grundsätzlich untersagt.
Körperkontakt wird situationsabhängig und angemessen gestaltet, wobei besonders in sensiblen Situationen (Heimweh, etc.) auf Nähe und Distanz geachtet wird (Verletzlichkeit der Schutzbefohlenen).
Der Andachtsraum im Neubau wird für Teilnehmer*innen mit besonderem Ruhebedarf als "Raum der Stille" freigehalten, um dem Trubel auf dem Platz für einen Moment zu entkommen. Ein Krankenzimmer als Erholungsraum für erkrankte Personen steht im Leitungshaus bereit.
Foto- und Videoaufnahmen sind sorgfältig auszuwählen. Wir verzichten auf Einzelaufnahmen und Namensnennung, um die Teilnehmer*innen zu schützen, dennoch können Kinder zu erkennen sein. Teilnehmer*innen, die der Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen widersprochen haben, sind auf allen betreffenden Aufnahmen unkenntlich zu machen. Vorzugsweise sind diese Aufnahmen komplett zu löschen.
Foto- und Videoaufnahmen durch Teamer*innen, die Teilnehmer*innen abbilden, sodass sie erkenntlich sind, werden am Ende des Tages der CampRedaktion übersendet oder in die dafür eingerichtete Cloud geladen und dann rückstandslos von allen privaten Mobilgeräten und Clouds, sowie der Papierkorb-Anwendung des Smartphones gelöscht. So wird sichergestellt, dass nur ausgewählte und den Richtlinien entsprechende Fotos veröffentlicht bzw. genutzt werden. Auf privaten Kanälen in sozialen Medien (WhatsApp, Signal, Facebook, Insta, TikTok, Snapchat, BeReal und ähnliche) der mitwirkenden Teammitglieder werden keine Aufnahmen von Teilnehmer*innen geteilt, auf denen diese zu erkennen sind, Aufnahmen die Teamer*innen zeigen diese nur nach ausdrücklicher Zustimmung dieser.
Foto- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer*innen mit privaten Mobilgeräten sind nicht gestattet.
Stand: Juni 2025
Kinder und Jugendliche schützen
Ich will die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Schaden, Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen.
Mit Nähe und Distanz umgehen
Ich weiß um die sexuelle Dimension von Beziehungen, nehme sie bewusst wahr und gehe verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz um. Ich achte die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen und verteidige sie.
Die Rolle als Verantwortliche*r nicht ausnutzen
Ich gehe als Mitarbeiter*in keine sexuellen Kontakte zu mir anvertrauten Menschen ein.
Intimsphäre respektieren
Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham von Gruppenmitgliedern, Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen.
Stellung beziehen
Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten sowie gegen sexualisierte Sprache und verbale Gewalt aktiv Stellung.
Grenzen wahrnehmen und akzeptieren
Ich nehme die Überschreitung der persönlichen Grenzen von Kindern und Jugendlichen wahr, schreite ein und vertusche Grenzverletzungen nicht.
Abwertendes Verhalten abwehren
Ich verzichte auf abwertendes Verhalten gegenüber Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen und achte auch darauf, dass andere respektvoll miteinander umgehen.
Transparenz herstellen
Ich vermeide Situationen, in denen ich mit Teilnehmer*innen unkontrolliert alleine bin, und mache mein Verhalten gegenüber dem Team transparent.
Hilfe holen
Ich weiß, an welche beruflichen Mitarbeiter*innen ich mich wenden kann.
Evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lebt durch Beziehungen von Menschen untereinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der die Lebensfreude bestimmend ist. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.
Die Landeskonferenz für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs hat deshalb folgende Verhaltensregeln beschlossen. Sie gelten für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf allen Ebenen der Landeskirche.
Unsere Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und innerhalb der Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen.
In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeiter*innen haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung, mit der wir jederzeit verantwortlich umgehen.
Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von uns respektiert. Das bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze von Kindern und Jugendlichen.
Wir wollen Heranwachsende in ihrer Entwicklung unterstützen. Wir wollen ihnen in unseren Angeboten Möglichkeiten bieten, Selbstbewusstsein, die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und eine eigene Identität zu entwickeln.
Wir beziehen aktiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhalten. Das gilt sowohl für körperliche Gewalt (z.B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch) als auch für verbale Gewalt (z.B. abfällige Bemerkungen, Erpressung) und für seelische Gewalt (z.B. Mobbing, Ausgrenzung).
Wir wollen jegliche Art von Gewalt bewusst wahrnehmen. Wir tolerieren sie nicht, sondern benennen sie und handeln zum Besten der Kinder und Jugendlichen.
Wenn ein Kind oder Jugendliche*r Hilfe benötigt, suchen wir als ehrenamtliche Mitarbeiter*innen das Gespräch mit einer*einem beruflichen Mitarbeiter*in unseres Trägers. Die Vorgehensweisen und die potenziellen Ansprechpartner*innen sind im Kirchenkreis Mecklenburg geklärt und kommuniziert (die Vorgehensweise findet sich unter „Handlungsplan bei Verdacht auf sexualisiere Gewalt“ (http://www.kirche-mv.de/praevention [klick]).
Die Verhaltensregeln gelten auch zwischen allen beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg.
Wenn du von einer Grenzverletzung oder sexualisierter Gewalt im kirchlichen Raum betroffen bist, kannst du hier Hilfe finden. Dasselbe gilt, wenn du als Angehörige*r, Nahestehende*r oder als Zeug*in von einem Übergriff in unserer Kirche erfahren hast und Rat suchst.
Die UNA ist eine unabhängige, fachlich auf sexualisierte Gewalt spezialisierte Beratungsstelle. Du erreichst die Mitarbeiter*innen unter:
Telefon: 0800-0220099 (kostenfrei), Montags von 9:00 Uhr - 11:00 Uhr und Mittwochs von 15:00 Uhr -17:00 Uhr
In unserem Kirchenkreis wirst du beraten und unterstützt von dem Beauftragten für Meldung und Prävention:
Martin Fritz aus der Fachstelle Prävention in Wismar
Mobil: 0174-3267628 | Mail: martin.fritz@elkm.de [klick]
www.kirche-mv.de/praevention
Ebenfalls unterstützt dich gern Anais Abraham in einem Erstgespräch.
Mobil: 0176-21385316 | Mail: ichtrauemich@abrahamcoaching.de [klick]
www.abraham-coaching.de [klick]
Phillip Dingler (Präventionsbeauftragter)
Mobil: 01627219476 | Mail: phillip.dingler(at)elkm.de [klick]
Laura Ahrens (ehrenamtliche Ansprechperson)
Mail: lahrens(at)posteo.de [klick]
Die Ansprechpersonen arbeiten queer-sensibel, auch wenn ein binäres System in der Auswahl erkennbar ist.
STARK MACHEN e.V. - Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt (Rostock)
Telefon: 0381-44 03 290 | Mail: fachberatungsstelle@stark-machen.de
www.stark-machen.de/fachberatungsstelle [klick]
AWO - Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt (für Schwerin, Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg)
Platz der Jugend 8, 19053 Schwerin
Telefon: 0385 - 521 905 44 | Mail: bgsg@awo-schwerin.de